Erforderliche Angaben
Erläuterungen
Kalenderjahr, für welches die Berechnung durchgeführt werden soll:
Beziehen Sie Sozialhilfe oder ALG II?
Was gilt bei Bezug von Sozialhilfe / ALG II?
Achtung: Bei Bezug von Sozialhilfe / ALG II sind keine Eingaben zu Kindern, Ehegatten und Einkommen erforderlich!
Anzahl der Kinder:
Welche Kinder sind zu berücksichtigen?
Ehegatte / Lebenspartner:
Wer wird als "Ehegatte" berücksichtigt?
Familien-Bruttoeinkommen im Monat (inkl. 1/12 von Einmalzahlungen, Zinsen etc.)
Was wird als Einkommen angerechnet?
Ist ein Familienangehöriger chronisch krank?
Wer gilt als chronisch krank?